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Re: Übergang vom Studium ins Berufsleben (Sonstige Themen)

RHW, 27.03.2010, 18:41 (vor 683 Tagen) @ Noch-Student

Die Einkommensgrenze gilt nur für Beschäftigte.

Falls ein Angebot einer GKV vorliegt, ist es definitiv hier nicht zutreffend: evtl. hatte die GKV nicht alle wesentlichen Fakten vorliegen.
Bis zum Tag vor Beschäftigungsaufnahme bleibt nur die PKV.
Ab Beschäftigungsbeginn ist nur die GKV möglich.

Eine Wahlmöglichkeit gab es nur damals bei Beginn des Studiums.

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